Die Sache mit dem Urnengrab

Es hinterlässt erstmal große Verwunderung bei mir, wie aus einer eigentlich simplen Angelegenheit ein juristisches Erbsenzählen gemacht wird.
Aber es hinterlässt Wut wenn ich erlebe, wie mit dem Stolz und der Würde eines alten Ehepaares umgegangen wird!
Wenn man den Ausführungen des Kreisrechtsausschusses folgt, könnte man glauben, dass der Gemeinderat in Buch eine ganz fein austarierte Satzung beschlossen hätte. Dem ist allerdings mitnichten so. Beispiel gefällig? Gerne. In der Satzung werden die Grabgrößen für die fünf verschiedenen Grabformen angegeben. Nur zwei davon stimmen. Darauf auf dem Friedhof angesprochen, sagte ein Mitglied des Gemeinderates „…oh, so genau hab ich mir die Satzung noch nie durchgelesen.“
Das glaube ich sofort.

Mir kommt da eine ganz verwegene Idee:
Die Urnengräber „alter Art“ auf dem Friedhof sind 90 cm breit und 140 cm lang.
Die Urnengräber „neuer Art“ sind 80 cm breit und 60 cm lang.
Merkt schon jemand, wo das hinführt?
Ich stelle mir vor, da sitzten informierte und motivierte Mitglieder des Rates zusammen und stellen fest, dass die neuen Urnengräber nur noch etwa halb so groß sind wie die alten. Weil in den Alten zwei Urnen bestattet werden konnten, ist die logische Konsequenz daraus, dass in den Neuen nur noch Platz für eine Urne ist.
Dabei hätte es gereicht, wenn sie an Frühstückseier gedacht hätten.
Wenn ich mir ein weiches Ei zum Frühstück koche, braucht das etwa 5 min.
Koche ich aber ein ganzes Dutzend davon, wäre es sehr töricht anzunehmen, dass es jetzt eine Stunde dauert.

Mal sehen, vielleicht braucht es wirklich Bürgerbeteiligung, um als humanistisches Korrektiv zusammen mit den Gemeindemitgliedern die Verbote und Vorschriften in der Friedhofssatzung in einem kleinen Hunsrückdorf auf den Prüfstand zu stellen und so auszuarbeiten, dass sie dem Glauben und der Trauer der Friedhofsbenutzer Rechnung tragen.

Schließlich soll Ordnung dienen, nicht herrschen.

Mehr Informationen darüber finden Sie hier.

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